Hinweisgeberschutzgesetz
Ihr schneller Weg zur Compliance
Ab Juli 2023 müssen Arbeitgeber in der Europäischen Union mit mehr als 250 Mitarbeitern die EU-Whistleblower-Richtlinie einhalten, die den Schutz von Personen gewährleistet, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Darüber hinaus müssen auch Organisationen mit 50 bis 249 Mitarbeitern dieser Richtlinie bis Ende 2023 nachkommen. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte EU-Mitgliedstaaten diese Vorschriften bereits umgesetzt haben.
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- Die Missachtung der EU-Whistleblower-Richtlinie kann zu Bußgeldern von bis zu 20.000 EUR führen.