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Was ist der Hinweisgeberschutz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) vor Repressalien wie Abmahnungen, Disziplinarverfahren oder Versagung einer Beförderung.
Hinweisgeber sind natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße bei ihrem oder über ihren Beschäftigungsgeber erlangt haben und diese melden oder offenlegen.
Informationen über Verstöße sind nach Definition des HinSchG zumindest „begründete Verdachtsmomente“ über:
- tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden sowie
- Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.
Geschützt sind aber umgekehrt auch die Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
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Wesentliche Kriterien
Inkrafttreten
ab 2.Juli 2023 in Deutschalnd
Strafen
Bei Nicht-Umsetzung drohen Strafen bis zu 20.000 EUR
Verpflichtung
Einrichtung interner Meldestellen, Schutz von Hinweisgebern, Ermittlung des Sachverhalts einer eingegangenen Meldung und ggf. Ergreifen von Folgemaßnahmen.
Umsetzungsfristen
50 Mitarbeitern
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern haben bis zum 17.12.2023 Zeit
250 Mitarbeitern
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen das Gesetz SOFORT umsetzen.
Warum Sie auf Gendas setzen sollten.
GENDAS hilft ihnen in wenigen einfachen Schritten konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu werden und schafft darüber hinaus eine transparentere Firmenkultur.

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